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Hier haben wir alle wichtigen Informationen und von uns ergriffenen Maßnahmen für Sie zusammengefasst, um Ihnen einen angenehmen, erholsamen und sicheren Urlaub zu gewährleisten. Diese Maßnahmen basieren auf den aktuellen Auflagen und Empfehlungen der österreichischen Behörden und haben sich großteils bereits letzten Sommer bestens bewährt.

Das wichigste gleich vorab: In Österreich gilt grundsätzlich überall die sogenannte 2-G Regel:

Für die aktuelle Wintersaison gilt in Österreich ausschließlich die sogenannte  “2-G+” Regelung (für die Einreise eine 2,5G Regelung), somit müssen alle Gäste, ab dem vollendeten 12. Lebensjahr, entweder geimpft oder genesen und PCR-getestet sein. 

Bitte hierfür eines der folgenden Dokumente jederzeit mitführen: 

  • PCR Test (Booster-Impfung befreit vom PCR-Test) 
  • Offizielle Bestätigung einer in den letzten 6 Monaten durchgemachten COVID-19 Erkrankung
  • Impfzertifikat:
    • Ab der erfolgten notwendigen 2. Impfung – bis 9 Monate ab der Vollimmunisierung 
    • bzw. bei Johnson & Johnson gilt die Einmalimmunisierung nur bis zum 03.01.2022 – sofern nicht nachgeimpft wurde 
    • oder Genesenen Personen 21 Tage nach der Erstimpfung

Das Dokument muss beim Check-In im Haus vorgezeigt werden, ein Test- oder Antikörpernachweis ist nicht mehr zulässig. 

WICHTIG: auch für die Benützung der Lifte und Seilbahnen, von öffentlichen Verkehrsmitteln, für einen Besuch in einem Restaurant / Café / Skihütte, zum Shoppen oder für “körpernahe” Dienstleistungen muss immer ein gültiger “2-G” Nachweis mitgenommen und vorgezeigt werden.

Informationen zur FFP2 Maskenpflicht – für alle Personen ab dem vollendeten 6. Lebensjahr ist im gesamten Handel, Hotels, Restaurant, Museen,  Apotheken, beim Arztbesuch und in öffentlichen Verkehrsmitteln ( Bus Zug, Seilbahnen…). ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen, ab dem vollendeten 14. Lebensjahr muss es zwingend eine FFP-2 Maske sein.

Einreisende aus dem Vereinigten Königreich, den Niederlanden, Dänemark und Norwegen
Die Einstufung als Virusvariantengebiet verschärft massiv die Einreiseregeln für Einreisende aus dem Vereinigten Königreich, den Niederlanden, Dänemark und Norwegen bzw. für Personen, die sich in den letzten 10 Tagen vor Einreise nach Österreich in einem dieser Länder aufgehalten haben.

Grundregel:
Die Einreise aus einem der oben genannten Länder ist untersagt.

Ausnahmen gibt es u.a. für 

  • Personen mit Booster-Impfung
  • Österreichische Staatsbürger, EU/EWR-, CH-Bürger
  • Personen, die zu beruflichen Zwecken einreisen…

Für die genannten Ausnahmen vom Einreiseverbot aus Virusvariantengebieten gelten folgende Bedingungen bei der Einreise nach Österreich:

  • Mitführen eines Impf- oder Genesungsnachweis
  • Zusätzliche Verpflichtung, einen negativen PCR-Test (Gültigkeit: 72h) mitzuführen
  • Zusätzlich muss eine Einreiseregistrierung (Pre-Travel-Clearance) durchgeführt werden
  • Zusätzlich muss eine 10-tägige Quarantäne angetreten werden mit der Möglichkeit zur Freitestung ab Tag 5 – AUSNAHME: Die Quarantäne entfällt für Personen, die eine Booster-Impfung erhalten haben.

Für Kinder und Minderjährige im schulpflichtigen Alter gelten bei der Einreise nach Österreich aus Virusvariantengebieten weiterhin die bereits bestehenden Regelungen für Kinder – auch die Ninja-Pass Erleichterungen. 

Nähere Informationen zu den Regelungen für die Einreise nach Österreich finden Sie hier: https://www.wko.at/service/t/aktuelle-einreiseregeln-in-oesterreich.html